PKV begrenzt Zahl der zu befruchtenden Eizellen

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Reitermaus
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PKV begrenzt Zahl der zu befruchtenden Eizellen

Beitrag von Reitermaus » 09.05.2012, 05:38

Erstmal hallo miteinander,

ich lese schon eine Weile mit und finde das Forum sehr informativ und euch alle untereinander sehr mitfühlend und verständnisvoll. Wir werden im Juni unseren ersten ICSI-Versuch starten und sind gerade dabei, die Kostenübernahme mit der Krankenkasse zu klären. "Verursacher" ist mein Mann, seine PKV hat auch Kostenzusage für die Behandlung erteilt, 2 ICSI-Behandlungen mit jeweils 6 Eizellen. Weitere Versuche danch benötigen neuen Arztbericht nebst AMH-Wert (liegt leider nur bei 0,7). Die Kosten für die Befruchtung und Kultivierung für mehr als 6 Eizellen wollen sie nach Vorlage von Stimulationsprotokoll etc. prüfen. Aber erstmal bleiben wir dann auf den Kosten sitzen. Ich hatte ihnen schon ein Urteil von der Seite pkv-kontra-kinderwunsch mitgeteilt, aber das hat keinen Eindruck gemacht :evil: . Habt ihr noch eine Idee ? Oder einfach starten und dann streiten wenn die Kostenübernahme abgelehnt wird ?

Danke vorab. Gruß Reitermaus

(ein Profil erstelle ich noch)
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nordlicht
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Re: PKV begrenzt Zahl der zu befruchtenden Eizellen

Beitrag von nordlicht » 09.05.2012, 06:51

Hallo Reitermaus,

also wir hatten das gleich Problem mit unserer PKV.
Man muss hartnäckig bleiben - wenn ihr die Rechnung einreicht, dann nochmals auf das Urteil hinweisen und ggf. mit Anwalt und /oder mit dem Ombudsmann (http://www.pkv-ombudsmann.de/ ) drohen.
Letztlich hat die PKV klein beigegeben.

Viel Glück

LG
Nordlicht
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Reisemaus
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Re: PKV begrenzt Zahl der zu befruchtenden Eizellen

Beitrag von Reisemaus » 09.05.2012, 07:50

Hallo Reitermaus,

also ich kann Dir ganz kurz unseren Fall schildern, der vergleichbar mit Eurem ist.

Mein Mann ist auch PKV (ich gesetzlich) und Verursacher. PKV ist die DKV.
Unsere KK hat auch erst einmal 3 Versuche genehmigt und dann die Eizellen auf 6 begrenzt. Das ist totaler Quatsch und unzulässig. Ich wusste das erst nicht und da wir schnell Erfolg hatten eine ICSI und 1x Kryo, war das uns letztlich auch egal. In unserer Euphorie und Unwissenheit haben wir das hingenommen.

Bei unserem 2. Durchlauf für ein Geschwisterkind hatten wir dann die gleiche Genehmigung. Nach 3 erfolglosen Versuchen habe ich mich mit dem Thema Kosten etwas näher auseinandergesetzt und festgestellt, dass die unzulässig gehandelt haben und habe den einen Brief geschrieben, das Geld verlangt, dass sie uns nicht gezahlt haben und gleich noch weitere ICSIs beantragt (ohne die Anzahl zu nennen). Bei guter Prognose müssen die nämlich solange Zahlen bis es klappt. Und siehe da, das Schreiben hat Wirkung gezeigt. Ausstehendes Geld wurde fleissig gezahlt, 2 weitere Versuche genehmigt. Ich habe gar nicht gewartet bis die Genehmigung kam, denn die durften ja nicht ablehnen und als die Genehmigung dann eindtrudelte, hatte ich 2 weitere ICSIs gemacht - leider erfolglos. Die Rechnung haben ich gleich nachgeschickt und habe auch alles schnell erstattet bekommen. Wir mussten zwar noch AHM-Wert nachweisen und auch die ganzen ICSI Protokolle sowie Gutachten vom Doc, aber das sah bei uns eh gut aus.

Und wir haben nun auch einen 6. Versuch genehmigt bekommen unter der Voraussetzungen, dass wir unterschreiben, dass wir keine weitere Versuche machen ;-) Da es nicht klar ist, ob wir weitermachen werden (eher nicht), habe ich natürlich nichts unterschrieben und auch noch nichts zurückgesandt.

Die Genehmigung für einen 6. Versuch hatte ich eh als aussichtslos eingestuft und sie sollte mir nur dazu dienen, die Tür zum Thema Kiwu zu schließen.

Kurz: immer schön auf die Rechtslage verweisen, auf die schon veröffentlichten urteilen und darauf hinweisen, dass hier ja nichts mehr zur Debatte steht, sondern die Rechtsprechung die Sachlage ausreichend beurteilt und geklärt hat. Dabei hier und da aus den Urteilen einfach zitieren unter Verweis auf das entsprechende Urteil, Immer schön höflich und sachlich bleiben.

Viel erfolg !

Reisemaus

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Re: PKV begrenzt Zahl der zu befruchtenden Eizellen

Beitrag von Reisemaus » 09.05.2012, 07:58

Doch einen wesentlichen Unterschied zu Euch gibt es - ich habe immer einen sehr guten AHM-Wert gehabt.
Die haben bei Euch wohl so streng reagiert, weil sie aufgrund ds AHM-wertes die Erfolgschancen nicht so hoch ansehen.

Erst einmal mit der ICSi starten, dann die Kosten einreichen und darauf pochen, dass es unzulässig ist die Eizellen auf 6 zu beschränken (gibt es Urteile dazu). Falls die 2. ICSI notwendig ist, einfach starten und keine Rücksichtnahme, auf die KK nehmen.

Ich habe ohne Einschaltung eines RA das geklärt bekommen und wenn die nicht freundlich auf das Schreiben trotz der Urteile reagieren, dann mit dem Ombudsmann drohen.

Die wissen, dass sie unzulässig handeln und versuchen es aber immer wieder.

LG,
Reisemaus

Reitermaus
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Re: PKV begrenzt Zahl der zu befruchtenden Eizellen

Beitrag von Reitermaus » 09.05.2012, 10:42

Vielen Dank für den Hinweis mit dem Ombudsmann. Das werde ich mir merken wenn die PKV weiterhin eine Kostenübernahme ablehnt.
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