Abrechnung von Maßnahmen der "künstlichen Befruchtung" (KB)

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Heli
Beiträge: 246
Registriert: 15.03.2012, 18:58

Abrechnung von Maßnahmen der "künstlichen Befruchtung" (KB)

Beitrag von Heli » 09.08.2012, 17:09

Hallo Mädels,

unter NEWS gibt es einen interessanten Hinweis zum BRZ Rundbrief vom 27. Juli 2012.

Es geht um die Abrechnung von Maßnahmen der "künstlichen Befruchtung" (KB) als Satzungsleistung einer gesetzlichen Krankenkasse.

http://us2.campaign-archive2.com/?u=da1 ... dd4c3450ce

Ich habe meine Krankenkasse eben angemailt, auf den Link verwiesen und um Prüfung (4ter Versuch, Blastozystenverfahren, Kryokonservierung, ...) gebeten.

Wer weiß, wie viele Versuche wir benötigen.

Wünsche euch einen schönen Abend.

KIWU seit Sommer 2011
April 2012 Klinefelter Syndrom festgestellt - Juni 2012 Hodenbiopsie
1. ICSI Aug. 2012 WI - neg.
2. ICSI Febr. 2013 DA - pos. - missed abortion in SSW6
3. IMSI Juni 2013 DA - schwanger - ein Mädchen - Geburt 27 Febr. 2014

Hope2011
Beiträge: 126
Registriert: 07.12.2011, 13:15

Re: Abrechnung von Maßnahmen der "künstlichen Befruchtung" (

Beitrag von Hope2011 » 10.08.2012, 09:18

Hallo Helli,

das hat mir Dr. Schorsch auch empfohlen.
Hab meine KK auch angerufen und um Prüfung gebeten. Dies haben das abgelehnt, weil es eine freiwillige Satzungsleistung ist und gesetztlich nur 3 Versuche vorgeschrieben sind. Ihr solltet alle bei eurer KK anrufen und nerven, vielleicht überlegen die sich das bevor die Leute wechseln. Wir werden dann wahrscheinlich eine KK nehmen die das dann auch anbietet.

Gruß
Hope

Heli
Beiträge: 246
Registriert: 15.03.2012, 18:58

Re: Abrechnung von Maßnahmen der "künstlichen Befruchtung" (

Beitrag von Heli » 10.08.2012, 18:13

Tja, leider habe ich heute von meiner Krankenkasse ein sehr höfliches NEIN erhalten. In den Satzungen wurden andere Leistungen aufgenommen, leider nicht die künstliche Befruchtung. :x

Wie ich gelesen habe, übernimmt die BKK Alp Plus und auch die BKK VBU eventuell den 4ten Versuch und auch 75%. Es stellt sich die Frage, ob man dann für die Behandlung wechselt.

Ich denke, je mehr Druck man den Kassen macht, desto mehr können wir bewegen.
Ich werde, falls wir einen 4ten Versuch benötigen werden, bei unserer derzeitigen KK ankündigen, dass wir sonst wechseln und dies dann auch umsetzten.

Die gesetzlichen Krankenkassen können einen ja nicht ablehnen und es gibt auch keine Wartezeit, die man einhalten muss.

Ich wünsche allen Mädels viel Glück und starke Nerven :P

KIWU seit Sommer 2011
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