Hallo Reitermaus,
also ich kann Dir ganz kurz unseren Fall schildern, der vergleichbar mit Eurem ist.
Mein Mann ist auch PKV (ich gesetzlich) und Verursacher. PKV ist die DKV.
Unsere KK hat auch erst einmal 3 Versuche genehmigt und dann die Eizellen auf 6 begrenzt. Das ist totaler Quatsch und unzulässig. Ich wusste das erst nicht und da wir schnell Erfolg hatten eine ICSI und 1x Kryo, war das uns letztlich auch egal. In unserer Euphorie und Unwissenheit haben wir das hingenommen.
Bei unserem 2. Durchlauf für ein Geschwisterkind hatten wir dann die gleiche Genehmigung. Nach 3 erfolglosen Versuchen habe ich mich mit dem Thema Kosten etwas näher auseinandergesetzt und festgestellt, dass die unzulässig gehandelt haben und habe den einen Brief geschrieben, das Geld verlangt, dass sie uns nicht gezahlt haben und gleich noch weitere ICSIs beantragt (ohne die Anzahl zu nennen). Bei guter Prognose müssen die nämlich solange Zahlen bis es klappt. Und siehe da, das Schreiben hat Wirkung gezeigt. Ausstehendes Geld wurde fleissig gezahlt, 2 weitere Versuche genehmigt. Ich habe gar nicht gewartet bis die Genehmigung kam, denn die durften ja nicht ablehnen und als die Genehmigung dann eindtrudelte, hatte ich 2 weitere ICSIs gemacht - leider erfolglos. Die Rechnung haben ich gleich nachgeschickt und habe auch alles schnell erstattet bekommen. Wir mussten zwar noch AHM-Wert nachweisen und auch die ganzen ICSI Protokolle sowie Gutachten vom Doc, aber das sah bei uns eh gut aus.
Und wir haben nun auch einen 6. Versuch genehmigt bekommen unter der Voraussetzungen, dass wir unterschreiben, dass wir keine weitere Versuche machen

Da es nicht klar ist, ob wir weitermachen werden (eher nicht), habe ich natürlich nichts unterschrieben und auch noch nichts zurückgesandt.
Die Genehmigung für einen 6. Versuch hatte ich eh als aussichtslos eingestuft und sie sollte mir nur dazu dienen, die Tür zum Thema Kiwu zu schließen.
Kurz: immer schön auf die Rechtslage verweisen, auf die schon veröffentlichten urteilen und darauf hinweisen, dass hier ja nichts mehr zur Debatte steht, sondern die Rechtsprechung die Sachlage ausreichend beurteilt und geklärt hat. Dabei hier und da aus den Urteilen einfach zitieren unter Verweis auf das entsprechende Urteil, Immer schön höflich und sachlich bleiben.
Viel erfolg !
Reisemaus